Schülerruderverband Wannsee e.V.

Der Schülerruderverband Wannsee verwaltet:
a) verbandseigene Boote
b) senatseigene Boote
c) treuhänderische Boote
Alle Boote stehen den Mitgliedsriegen des SRV Wannsee gemäß vorliegender Ruderordnung zur Verfügung.
Die Betreuung der Boote und der technischen Einrichtungen wird durch den Bootswart in Zusammenarbeit mit dem Bootsmeister wahrgenommen.
Riegeneigenen Booten wird, soweit die Möglichkeit gegeben ist, Unterbringung und Betreuung gewährt.
Die allgemeine Regelung und Überwachung des gesamten Ruderbetriebes des Verbandes obliegt dem Ruderwart.
Der tägliche Ruderbetrieb der Riegen wird durch den Protektor vom Tagesdienst überwacht (s. Dienstanweisung für den Protektor vom Tagesdienst).
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich während der Fahrt und auf dem Lande sportgemäß zu verhalten.
Jedes Mitglied muß seinen Riegenausweis bei sich führen. Das Mitbringen von Gästen ist Schülern nur mit Zustimmung des Protektors gestattet.
Das Rauchen auf dem Bootshausgrundstück und im Boot ist verboten.
Das Befahren des Bootsplatzes mit Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen ist nicht gestattet.
Fahrräder werden im Fahrradstand abgestellt; Kraftfahrzeuge von Protektoren sind rechts neben dem Zufahrtsweg zu parken. Auf dem ganzen Grundstück gilt Schrittempo. Eine Haftung für mitgebrachte Fahrzeuge wird nicht übernommen.
Ballspielen auf dem Bootsplatz, Rennen auf den Stegen ist nicht statthaft.
Das Baden von den Stegen ist nicht gestattet.
Die Mitglieder dürfen nur die ihren Riegen zugeteilten Umkleideräume betreten. Für die Ordnung in den Riegenräumen sind die Mitglieder verantwortlich.
Auf dem Bootshausgrundstück und beim Rudern ist rudersportgerechte Kleidung zu tragen. Bei Auffahrten, Wettkämpfen und dgl. ist einheitliche Ruderkleidung verbindlich.
Die Ruderzeiten werden durch Rundschreiben und Anschlag
bekanntgegeben.
Im allgemeinen ist an
| Wochentagen | der Beginn des Ruderbetriebes auf 15.00 Uhr festgesetzt. | |
| Ende des Ruderbetriebes: Mai bis August um 19.00 Uhr, April, September und Oktober 1/2 Std. vor Sonnenuntergang |
||
| An Sonntagen, in Ferienzeiten und für den Trainingsbetrieb |
gelten Sonderregelungen, die jeweils bekanntgegeben werden. |
Der Protektor vom Tagesdienst ist nach pflichtgemäßem Ermessen
berechtigt, von dieser Regelung abzuweichen.
Eine Stunde nach Schluß des Ruderbetriebes muß das Bootshausgelände
von allen Mitgliedern verlassen sein.
Die Riegen sind gehalten, zuerst die eigenen Boote auszunutzen. Aus dem allgemeinen Bootspark werden den Riegen durch den Protektor vom Tagesdienst weitere Boote zugeteilt, sofern dem keine grundsätzlichen oder Sonderregelungen entgegenstehen (Skiffs, Wherries, Rennboote). Riegen, die an ihrem zugeteilten Rudertag rudern, genießen in jedem Fall Vorrang.
Für die Anfängerausbildung sowie für Tagesfahrten oder Wanderfahrten sind vom allgemeinen Bootspark nur A- oder B-Boote vorgesehen. Für die Benutzung der Wherries, Skiffs, bestimmter C-Trainingsboote und der Rennboote sind die jeweils geltenden Sonderregelungen zu beachten.
Das mit Bootsnamen gekennzeichnete Zubehör darf nur für das betreffende Boot benutzt werden.
Boote und Zubehör sind nach Reinigung wieder an den dafür vorgesehenen Platz zu bringen.
Sorgfältige Reinigung der Boote und des Zubehörs ist für die Erhaltung unseres Materials nötig.
Reinigungsmaterial wie Schläuche, Schwämme und Lappen hat jede Riege selbst zu halten.
Das Wasser zu Reinigung ist aus dem See und nicht aus der Leitung zu entnehmen. Die Reinigung der Boote geschieht auf dem Bootsplatz auf Böcken (Ausnahme: Achter) vor den Hallen. Stege und Zugangswege sind freizuhalten.
Die allgemeinen Boote sind vor dem Wegsetzen dem Protektor vom Tagesdienst vorzuweisen.
Auf vorschriftsmäßige Lagerung der Boote ist zu achten. Alles zur Reinigung benötigte Material (Papier, Lappen, Kannen, Böcke, Flaschenzüge) ist ordentlich wegzuräumen. Die Gänge in den Bootshallen müssen freigehalten werden.
Die Bootsaufzüge sollen nur im Beisein des Protektors oder der Obleute benutzt werden.
Zur Unterstützung der Protektoren werden erfahrene und gewissenhafte Schüler in Lehrgängen zu Obleuten ausgebildet. Boote des allgemeinen Bootsparks dürfen nur von geprüften Obleuten selbständig geführt werden. - Von den Protektoren können Hilfsobleute zum selbständigen Führen riegeneigener Boote ernannt werden.
Der Obmann ist verantwortlich für Boot und Mannschaft. Allgemeine Boote der Bootsgattungen "mit Steuermann" sind mit einem Steuermann zu besetzen. Der Obmann hat die in den Lehrgängen vermittelten Kenntnisse und Vorschriften gewissenhaft zu beachten und diese seiner Mannschaft zu vermitteln.
Der Obmann hat folgende Aufgaben:
Der Protektor kann durch Ausfertigung einer "Fahrkarte" Mannschaften seiner Riege die Benutzung riegeneigener Boote ohne sein Beisein unter Führung durch einen Obmann gestatten.
Für registrierte Trainingsmannschaften oder für Fahrkarten an Sonntagen und in Ferienzeiten können bei nicht ausreichenden eigenen Bootsplätzen auch "Fahrkarten" für allgemeine Boote, jedoch nur unter Führung durch einen geprüften Obmann, ausgestellt werden.
Der Obmann legt dann mit der "Fahrkarte" seinen Obmannschein und die Mitgliedsausweise seiner Mannschaft dem Protektor vom Tagesdienst vor. In jedem Boot muß mindestens ein Ausweis mitgeführt werden.
Jede Riege ist verpflichtet, ab Beginn der Rudersaison eine vollständige Mitgliederliste beim Tagesdienst auszulegen, die Vor- und Zunamen, Geburtsdaten und Anschriften enthalten soll. Obleute und Anfänger sind besonders zu kennzeichnen. Riegen deren Mitgliederlisten nicht ausliegen oder nicht vollständig sind, können nicht auf Erlaubniskarte fahren.
C) Führung der FahrtenbücherDas Fahrtenbuch des Verbandes und die Riegenfahrtenbücher sind amtliche Dokumente.
Jede Riege ist verpflichtet, ein besonderes Riegenfahrtenbuch zu führen. Vor Antritt der Fahrt sind das Datum, Abfahrtzeit, der Name des Bootes und die Mannschaft einzutragen. Nach der Rückkehr sind die Rückkehrzeit, Fahrtziel und die zurückgelegte Entfernung zu ergänzen. Die Riegenfahrtenbücher müssen ständig in dem dafür bestimmten Regal ausliegen.
Jede Fahrt ist außerdem vor Beginn und nach Rückkehr dem Tagesprotektor zur Eintragung in das Fahrtenbuch des Verbandes zu melden.
D) Verhalten auf FahrtUnfälle aller Art (Havarien, Kollisionen, Unfälle von Mannschaftsmitgliedern usw.) sind sofort nach Rückkehr dem Protektor vom Tagesdienst zur Eintragung zu melden. In schweren Fällen ist unverzüglich fernmündliche Benachrichtigung und nachfolgender schriftlicher Bericht an den 1. Vorsitzenden des Verbandes erforderlich. - Bei Fahrten auf "Fahrkarte" ist umgehend auch der Protektor der Riege zu verständigen. Jedem Mitglied der Ruderriegen des SRV Wannsee ist beim Eintritt in die Riege eine Ruderordnung auszuhändigen.
Vorstehende Ruderordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 13.
Oktober 1969 beschlossen.
Berichtigte Neuauflage Februar 1991
Schülerruderverband Wannsee e.V.
gez. Olaf Buhl
1. Vorsitzender
Revier Schwanenwerder: 14129 Berlin, Inselstr. 8,
Telefon: 803 20 11
Revier Spandau: 13587 Berlin, Mertensstr. 140
Telefon: 335 24 94
Notruf 110